D Rentenlexikon


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Drei-Säulen-System

Ursprünglich war das Drei-Säulen-System aus der Sozialpolitik in der Form entstanden, dass die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung auf drei Säulen steht. Hier sind die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge sowie die Privatvorsorge gemeint. Als 2004 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) verabschiedet wurde, wurde das Drei-Säulen-System in das Drei-Schichten-Modell umgewandelt. Dabei bildet die erste Schicht die Basisversorgung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, wozu die betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Riester-Rente zählt, und die dritte Schicht wird aus privaten Kapitalanlageprodukten; beispielsweise Kapitallebens-, Renten- und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gebildet. In die zweite Schichte gehören auch die steuerliche Förderung und die Tatsache, dass man eventuell Teilauszahlungen annehmen kann.

Durchschnittsbeitrag

Es wird ein durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt mit einem aktuellen Beitragssatz berechnet; diesen nennt man Durchschnittsbeitrag. Von allen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, ausgeschlossen der Auszubildenden, wird das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des kompletten Jahres berechnet. Es ist bei der Bildung des Durchschnittsbeitrages zu bedenken, dass es noch immer Gehaltsunterschiede in den alten und den neuen Bundesländern gibt, deshalb werden zwei Durchschnittsbeiträge für die Bundesrepublik errechnet.

Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst

Ohne, dass Auszubildende berücksichtigt werden, wird von allen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten ein durchschnittlicher Verdienst errechnet – das Durchschnittsentgelt / der Durchschnittsverdienst. Das Durchschnittsentgelt / der Durchschnittsverdienst wird jeweils für die alten und die neuen Bundesländer gebildet.

Dynamik

Bei Versicherungen, auch bei der privaten Rentenversicherung, wird in regelmäßigen Abständen eine Beitragsanpassung erhoben. Diesen Vorgang der automatischen Erhöhung entspricht einem Maßstab und diese nennt man Dynamik, Dynamisierung oder auch automatische Anpassung. Entweder wird der Höchstbeitrag gesteigert oder um einen festen Prozentsatz angehoben. Bei der Erhöhung ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Dynamik schafft es, Versorgungslücken auszugleichen, denn der Anstieg der Lebenshaltungskosten sorgt für größere Versorgungslücken.