Rentenlexikon


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Die Rentenversicherung kann auch endlich mal auf einfache Weise und verständlich erklärt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung wird vom ersten Arbeitstag ein Thema sein. Nebst der Altersrente, an die man im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung denkt, werden die Erwerbsminderungsrente, die Rehabilitation, der Hinterbliebenenschutz und ein Bonus bei Kindererziehung fällig.

Alle Arbeitnehmer sind von ihrer Berufsausbildung an bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Auch selbstständige Handwerker und andere selbstständige Unternehmer sind – teils freiwillig – in der Deutschen Rentenversicherung versichert und zahlen Beiträge. Auch Hausfrauen können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern. Gehört man zu den Geringverdienern, die nicht mehr als 400 Euro monatlich beziehen, kann man mit Eigenleistungen, die sehr gering gehalten sind, den vollen Schutz der Rentenversicherung genießen. Verdienstunabhängig sind alle Auszubildenden versichert, während Angestellte und Arbeiter in Abhängigkeit an ihren Verdienst ihre Beiträge leisten.

Den Komplettschutz der Deutschen Rentenversicherung inklusive der oben erwähnten Leistungen erhält jeder Angestellte und Arbeiter für 19,9 Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes. Dieser Beitragssatz wird jährlich überprüft, um ihn gegebenenfalls neu festzusetzen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte an die Deutsche Rentenversicherung; wobei der Arbeitgeber die administrative Komponente übernimmt und direkt an die Deutsche Rentenversicherung zahlt.

Jene Selbstständige, die pflichtversichert sind, aber auch die, die freiwillig ihre Beiträge erbringen, sind für die komplette Beitragszahlung selbst verantwortlich. Für Wehr- und Zivildienstleistende bemüht sich der Staat, die Beiträge zu entrichten. Verdient ein Auszubildender weniger als 325 Euro oder leistet er ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, so übernimmt der jeweilige Arbeitgeber die Beiträge für die Rentenversicherung in kompletter Höhe.

Die Deutsche Rentenversicherung richtet für den Versicherten ein Konto ein, auf dem alle wichtigen Daten gespeichert sind: Die Ausbildungszeit inklusive der Verdienste, aber auch die Schulzeiten, die Arbeitslosigkeitszeiten und die Zeiten, in denen der Versicherte krank war. Diese Zeiten zählen in die spätere Rente und wirken sich auf die Höhe aus.